Reihengräber

Reihengräber sind Einzelgräber, die „der Reihe nach“ belegt werden. Sie werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung für die laut Friedhofssatzung vorgeschriebene Ruhefrist von 20-30 Jahren vergeben.
Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Reihengräber werden sowohl für Sarg- als auch Urnenbestattungen angeboten.