
Das Sterbegeld wurde bereits zum 1.1.2004 aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ersatzlos gestrichen wurde. Somit ist jeder „Bestattungspflichtige“ für die Kosten einer Bestattung verantwortlich. Mit einer Sterbegeldversicherung im Rahmen einer Bestattungsvorsorge ist eine eigenverantwortliche Absicherung der Bestattungsvorsorge gewährleistet.
Einige Vorteile der Sterbegeldvericherung: