
Bei der Diamantbestattung handelt es sich um eine relativ junge Bestattungsart. Der Begriff „Diamantbestattung“ bedeutet die Umwandlung von Teilen der Kremationsasche in einen oder mehrere Diamanten (synthetisch hergestellte Diamanten).
Diamanten werden von den Hinterbliebenen als Schmuckstück meist in Ringen eingebunden und dienen so der Erinnerung an ihren Verstorbenen.
Aus gesetzlichen Gründen ist dieser Prozess in Deutschland nicht zulässig.
Bei Interesse beraten wir Sie gern über den Ablauf und die Durchführung in der Schweiz.